Hotel Arpoador, Rio de Janeiro, Brasilien

Rua Francisco Otaviano, 177 - Copacabana · 22080-040 Rio de Janeiro · 46 Zimmer
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Beschreibung

ZimmerkategorieKapazität

Mittelgroßes Zimmer mit Stadtblick

18 m²
1 französisches Doppelbett
SchalldämmungStadtblick
Mittelgroßes Zimmer mit Stadtblick1/8
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Große Zimmer mit Meerblick

24 m²
1 französisches Doppelbett
SchalldämmungMeerblickAussicht
Große Zimmer mit Meerblick1/11
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Kleines Zimmer ohne Außenfenster

16 m²
1 französisches Doppelbett
Schalldämmung
Kleines Zimmer ohne Außenfenster1/6
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Großes Zimmer mit Balkon mit Meerblick

32 m²
1 französisches Doppelbett
SchalldämmungMeerblickAussicht
Großes Zimmer mit Balkon mit Meerblick1/4
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Eigenschaften

Allgemein

  • Klimaanlage
  • Nichtraucherzimmer
  • Schallisolierte Zimmer

Aktivitäten

  • am Strand
  • Massage
  • Spa & Wellnesscenter
  • Strand
  • Yogaunterricht

Dienstleistungen

  • 24-Stunden-Rezeption
  • Baby-/ Kinderbetreuung
  • Conciergeservice

Speisen & Getränke

  • Bar
  • Frühstück im Zimmer
  • Restaurant
  • Speisen für spezielle Ernährungsbedürfnisse (auf Anfrage)

Internet

  • WLAN

Außenbereich

  • Außenpool

Pool und Wellness

  • Beheizter Pool
  • Pool

Abstand

  • App für Zimmerservice

Gut zu wissen & Kinder

Anreise
15:00
Abreise
12:00

Stornierung/Anzahlung

Die Stornierungs und Vorauszahlungsbedingungen ändern sich je nach Zimmerkategorie. Bitte fügen Sie Ihre Reisedaten ein und überprüfen Sie die Bedingungen Ihrer gewählten Zimmerkategorie.

Kreditkarte

Kleingedrucktes

Gemäß dem brasilianischen Bundesgesetz 8.069/1990 dürfen Minderjährige unter 18 Jahren nur in Begleitung der Eltern oder einer offiziellen Begleitperson in Hotels einchecken. Werden Minderjährige von einem Erwachsenen begleitet, bei dem es sich nicht um einen Elternteil handelt, ist eine schriftliche Vollmacht für die Minderjährigen vorzulegen, um im Hotel einchecken zu können. Eine solche Genehmigung muss notariell beglaubigt, von beiden Elternteilen unterzeichnet sein und zusammen mit notariell beglaubigten Kopien der Ausweise der Eltern vorgelegt werden.

Wenn beide oder einer der Elternteile abwesend sind und sich nicht bei dem Minderjährigen aufhalten, ist es erforderlich, eine Genehmigung für die Unterbringung vorzulegen, die persönlich erfolgt und von beiden Elternteilen oder vom abwesenden Elternteil unterzeichnet ist. Dieses Dokument muss beim Check-in notariell beglaubigt werden.

Wenn die Person, die von einem Minderjährigen begleitet wird, keine Genehmigung für die Unterbringung hat, muss sie sich an das Jugendgericht wenden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Hotel.

Bitte beachten Sie, dass beim Check-in ein gültiger Lichtbildausweis und eine Karte (Kreditkarte, Debitkarte oder Bankkarte) vorzulegen sind. Diese müssen auf den Namen ausgestellt sein, auf den die Buchung vorgenommen wurde.Bitte teilen Sie der Unterkunft Ihre voraussichtliche Ankunftszeit im Voraus mit. Nutzen Sie hierfür bei der Buchung das Feld für besondere Anfragen oder kontaktieren Sie die Unterkunft direkt. Beim Check-in müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie eine Kreditkarte vorlegen. Sonderwünsche unterliegen der Verfügbarkeit und sind gegebenenfalls mit einem Aufpreis verbunden. Gäste unter 18 Jahren können nur mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter einchecken.